Fahrerlaubnisklasse A
Seit der gesetzlichen Neuregelung Anfang des Jahres 2013 gelten für den Erwerb der unbeschränkten Krafträdernutzung neue Richtlinien. Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab drei Altersstufen möglich. Fahrzeugführer, die bereits einen zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nachweisen können, dürfen durch eine nochmalige praktische Prüfung ab einem Alter von 20 Jahren die Führerscheinklasse A erwerben. Für die Nutzung von dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW ist ein Alter von 21 Jahren erforderlich (Schlüsselzahl 80). Ab 24 Jahren ist ein vorheriger Besitz der Klasse A2 nicht notwendig. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Seit dem 19. Januar 2013 müssen die ausgestellten Führerscheindokumente nach EU-Richtlinie alle 15 Jahre erneuert werden.
Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse A unbeschränkt fahren?
• schwere Krafträder, inklusive Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
• Dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW
• Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
Checkliste Voraussetzung:
• Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
• Sehtest
• biometrisches Passbild
• Personalausweis
Mindestalter: 20 (bei Aufstieg von A2) / 21 (Schlüsselzahl 80) / 24 Jahre
Ausbildung Theorie:
• Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse: 16 Doppelstunden á 90 Minuten (12x Grundunterricht, 4x klassenspezifisch)
• Mit Vorbesitz einer Führerscheinklasse: 10 Doppelstunden á 90 Minuten (6x Grundunterricht, 4x klassenspezifisch)
Ausbildung Praxis:
• Ohne Vorbesitz einer Motorradklasse: 12 Sonderfahrten (Autobahn, Überland, Beleuchtung) á 45 Minuten zzgl. weitere Übungsstunden á 45 Minuten (Grundausbildung)
• Mit Vorbesitz der Motorradklasse A1: 6 Sonderfahrten (Autobahn, Überland, Beleuchtung) á 45 Minuten zzgl. weitere Übungsstunden á 45 Minuten (Grundausbildung)
Prüfung Theorie:
Fragebogen mit 30 Fragen bei Ersterwerb, 20 Fragen bei einer Erweiterung
Prüfung Praxis:
min. 70-minütige Fahrprüfung