Fahrerlaubnisklasse A1
Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
• Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
• Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Ausbildung
Theorie Unterricht:
12 x 90 Minuten Grundunterricht (bei Ersterwerb)
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Fahrstunden:
Übungsstunden zur Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung nach Bedarf
Sonderfahrten:
5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
Prüfungen:
Theorieprüfung und Praxisprüfung
Einschluss:
AM
Mindestalter:
16 Jahre