Fahrerlaubnisklasse B196
Seit dem 20.12.2019 gestattet der Gesetzgeber Autofahrern und Autofahrerinnen mit dem Führerschein der Klasse B (vorher Führerschein Klasse 3), das Fahren von Motorrädern und Motorrollern bis 125 Kubikzentimetern (125ccm) und maximal 11 Kilowatt, entsprechend 15 PS Motorleistung, zu fahren.
Voraussetzungen für die Fahrerschulung mit der Schlüsselzahl B196:
• Mindestalter 25 Jahre
• Mindestens fünf Jahre Fahrerfahrung Klasse B
• Keine Prüfung!
• mindestens 5 mal 90 Minuten praktischer Unterricht
• 4 mal 90 Minuten theoretischer Unterricht