Fahrerlaubnisklasse B197/B78
Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Ausbildung und Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er diese absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.
Voraussetzungen:
• Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit Schalt-und Automatikgetriebe statt:
• Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B, die in die praktische Führerscheinausbildung integriert werden.
• Eine mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer.
Zusätzliche Infos:
Gilt B197 auch im Ausland?
Ja. Die nationale Schlüsselzahl 197 dokumentiert lediglich, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Inhaber von Klasse B197 dürfen weltweit Schaltfahrzeuge fahren.
Gibt es für andere Klassen Nachteile?
Ein entscheidender Nachteil der Neuregelung: Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE eine Automatikbeschränkung (PKW mit Anhänger, Lkw oder Bus). Für alle gerade genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, wenn die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu dürfen, muss die praktische Führerscheinprüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden.
Vorteile:
Die Ausbildung verläuft entspannter, da die Bedienung des Fahrzeugs schneller zu erlernen ist und sich erste Erfolgserlebnisse deutlich früher einstellen. Die Prüfungsfahrt wird leichter, da in dieser stressigen Situation das Auto nicht mehr abgewürgt werden kann.
Weiterhin ist diese Art der modernen Ausbildung zukunftsorientiert. Viele Hersteller bieten immer weniger Fahrzeuge mit Schaltgetriebe an und eine ähnliche Regelung gab es vor vielen Jahren schon einmal. Damals waren allerdings lediglich 6 Fahrstunden auf dem Schaltwagen verpflichtend und die restliche Ausbildung und Prüfung durften auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
Fahrerlaubnisklasse B78
Bei B78 verläuft die komplette Ausbildung sowie die Prüfungsfahrt auf einem Automatikfahrzeug ab und man bekommt die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen. Das bedeutet, dass ausschließlich Automatikfahrzeuge gefahren werden dürfen.