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Theoriestunden

Fahrerlaubnisklasse B96

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung / Erweiterung der eigentlichen Führerscheinklasse B. Diese Erweiterung ist gleichwohl mit dem 17. Lebensjahr zu erhalten und unterliegt den gleichen Zugangsvoraussetzungen wir die Klasse B.

Welche Anhänger darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse B96 ziehen?

• Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz
• Fahrzeugkombination aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
• Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
• Die Fahrzeugkombination Auto und Anhänger ist auf 4250 kg begrenzt
• zweirädrige (Moped) und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse AM)
• Landmaschinen (Klasse L)

Checkliste Voraussetzung:

• Führerschein oder erfolgreiche Prüfung der Klasse B
• Personalausweis
• biometrisches Lichtbild
Mindestalter: 17 Jahre (bei begleitetem Fahren), sonst 18 Jahre

Ausbildung Theorie:

2,5 Stunden á 60 Minuten

Ausbildung Praxis:

3,5 Stunden á 60 Minuten

Prüfung Theorie:

keine

Prüfung Praxis:

keine

Beschreibung

Dieser Führerschein ist für Personen gedacht, die einen Anhänger, wie z.B. einen Wohnanhänger oder Pferdeanhänger, ziehen möchten.
Nicht immer ist es notwendig, die Klasse BE zu besitzen.
Wer darf was mit dem B96 fahren?
Eigentlich ganz einfach: Eine Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 4250kg nicht übersteigt!

Ausbildung Fahrstunden:

2,5 Stunden theoretischer Unterricht, 3,5 Stunden praktischer Umgang mit dem Anhänger, 1 Stunde fahren im öffentlichen Straßenverkehr
Nach Abschluss der Fahrerschulung erhältst Du eine Teilnahmebestätigung. Diese legst Du beim zuständigen Straßenverkehrsamt vor – dann bekommst du den neuen Führerschein ausgestellt.
Voraussetzungen

Mindestalter:

18 Jahre / 17 Jahre bei Ausbildung BF17

Vorbesitz erforderlich:

B